Die Kammer berücksichtigt überdies die fotografischen Aufnahmen der Unfallstelle vom 19. September 2018 (pag. 174 ff.). Es wird darauf verzichtet, den Inhalt der Beweismittel an dieser Stelle zusammengefasst wiederzuge- 9 ben. Sofern von Relevanz, wird darauf direkt im Rahmen der Beweiswürdigung hiernach eingegangen.