trotz Einnahme von Medikamenten (Schlafmittel und Antidepressivum) und damit in fahrunfähigem Zustand einen Personenwagen F.________ gelenkt, die Beherrschung über ihr Fahrzeug verloren, sei rechts neben die Fahrbahn geraten, dort an die nahe der Fahrbahn gelegene Aussentreppe aus Beton geprallt, wodurch das Fahrzeug in die Luft geschleudert wurde und sich in der Längsachse gedreht habe und in der Folge mit dem korrekt entgegenkommenden Fahrzeug der Privatklägerin kollidiert sei. In der Folge der Kollision sei die Privatklägerin rechts ab der Fahrbahn geraten und dort in einen Strassenkandelaber geprallt.