Gemäss der Sachverhaltsdarstellung des Strafbefehls vom 09. Januar 2019 wird der Beschuldigten – soweit vorliegend noch von Relevanz – Folgendes vorgeworfen: «Die Beschuldigte lenkte trotz Einnahme von Medikamenten (Schlafmittel und Antidepressivum) und damit in fahrunfähigem Zustand einen Personenwagen F.________, verlor die Beherrschung über ihr Fahrzeug, geriet rechts neben die Fahrbahn, prallte dort an die nahe der Fahrbahn gelegene