Mangels Einfluss in die Anklageschrift dürfe demnach auf diesen Sachverhaltsteil nicht abgestellt werden (pag. 507). 7.2 Erwägungen der Kammer Betreffend die theoretischen Grundlagen des Anklagegrundsatzes kann vorab auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 420 f., S. 9 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung):