4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über die Beschuldigte ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 28. April 2021; pag. 483) sowie ein aktueller ADMAS-Auszug (datierend vom 28. April 2021; pag. 484) eingeholt. Seitens der Beschuldigten wurden im oberinstanzlichen Verfahren keine Beweisanträge gestellt. 5. Anträge der Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ stellte namens und im Auftrag der Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 499): 1. A.________ sei vollumfänglich freizusprechen von den Vorwürfen gemäss Strafbefehl vom 09.01.2019, soweit das Strafverfahren gegen sie nicht bereits eingestellt wurde.