Die schriftliche Urteilsbegründung gelangte nach zweimaliger Fristerstreckung am 30. Juli 2021 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 498 ff.). Mit Verfügung vom 02. August 2021 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen und stellte den schriftlichen Entscheid der Kammer in Aussicht (pag. 547 f.), mit Verfügung vom 13. Dezember 2021 wurde die geänderte Kammerbesetzung bekannt gegeben (pag. 549 f.).