2 Mit Verfügung vom 06. April 2021 wurde der Beschuldigten die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht gestellt und gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt (pag. 474 f.). Mit Schreiben vom 27. April 2021 erklärte sich die Beschuldigte mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 475).