2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 04. Dezember 2020 namens und im Auftrag der Beschuldigten fristgerecht die Berufung an (pag. 404). Die schriftliche Urteilsbegründung, datierend vom 01. März 2021 (pag. 412 ff.), wurde den Parteien mit Verfügung vom 02. März 2021 zugestellt (pag. 446 f.). In der Folge ging die Berufungserklärung, datierend vom 24. März 2021, gleichentags form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein, wobei das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten wurde (pag. 462 f.).