I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Mit Verfügung vom 15. Oktober 2019 wurde das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil von C.________ (nachfolgend vormalige Privatklägerin) zufolge Einigung und Rückzugs des Strafantrags (pag. 276) eingestellt (pag. 277 f.).