dig erklärt. Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigte in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 290.00, ausmachend total CHF 11'600.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde. Weiter verurteilte sie die Vorinstanz zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'900.00 und setzte die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zehn Tage fest. Schliesslich wurden der Beschuldigten die Verfahrenskosten von CHF 7'397.30 zur Bezahlung auferlegt (pag. 399 f., Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).