Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 22. Oktober 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 3. November 2018 in C.________, D.________ unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 4'787.30 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'250.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: