Die Verfahrenskosten für die obere Instanz betragen CHF 2'000.00 (vgl. Art. 24 Bst. a VKD). Zufolge seines vollständigen Unterliegens im Berufungsverfahren, sind dem Beschuldigten die oberinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich aufzuerlegen. Die gesamten vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten belaufen sich auf CHF 3'250.00.