6B_466/2013 vom 25. Juli 2013 E. 2.3.4; 6B_323/2010 vom 23. Juni 2010 E. 3.2). Insbesondere in Fällen ungleichartiger Idealkonkurrenz treten daher die weiteren Straftaten bei einer übergreifendenden Schuldbetrachtung in den Hintergrund (ACKERMANN in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar Strafrecht (StGB/JStGB), 4. Auflage, Basel 2018, N 7 zu Art. 49 StGB). Vorliegend hat der Beschuldigte durch das gleiche Parkmanöver verschiedene Übertretungen begangen (ungleichartige Idealkonkurrenz).