Gemäss den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) in der Version gültig per 01.01.2017 (nachfolgend VBRS-Richtlinien) wird für die einfache Verkehrsregelverletzung eine Mindestbusse von CHF 300.00, für das pflichtwidrige Verhalten bei Unfall hingegen eine Mindestbusse von CHF 400.00 vorgesehen. Aufgrund dieser Differenz bei der Mindesthöhe der Busse ist davon auszugehen, dass auch der durch die Tat verursachte Unrechtsgehalt beim pflichtwidrigen Verhalten bei Unfall grösser ist.