Demnach verurteilt ihn das Gericht zur Strafe der schwersten Straftat und erhöht diese angemessen. Die Ermittlung des schwereren Delikts, wie durch die Vorinstanz, nach dem Kriterium der konkret höheren objektiven Tatschwere vorzunehmen, ist diesfalls möglich und sinnvoll (vgl. MATHYS, Leitfaden Strafzumessung,