15. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung sind grundsätzlich vollständig und zutreffend. Es kann demnach für die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung sowie auch für den vorliegend massgebenden Strafrahmen (Busse von mindestens CHF 1.00 bis maximal CHF 10'000.00) auf die Ausführungen der Vorinstanz (S. 32 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 787 ff.) verwiesen werden. Die Strafkammern des Obergerichtes verfügen als Berufungsgericht über umfassende Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Art. 398 Abs. 2 und 3 StPO).