Vom Tatbestand des Nichtbeherrschens des Fahrzeugs werden namentlich Selbstunfälle ohne Fremdbeteiligung umfasst (WEISSENBERGER, Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz, 2. Auflage, Zürich/St. Gallen 2014, N 5 und 14 zu Art. 31 SVG). 13.1.2 Subjektiver Tatbestand Gemäss Art. 100 Ziff. 1 SVG ist − in Umkehrung der Regel von Art. 12 StGB – neben der vorsätzlichen auch die fahrlässige Begehung unter Strafe gestellt, sofern das SVG nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.