Dabei entstand am Personenwagen des Geschädigten ein Sachschaden. Zum Tatzeitpunkt herrschten auf dem Parkplatz enge Platzverhältnisse. Für das Manövrieren hatte dies erschwerte Bedingungen zur Folge. So musste auch der Beschuldigte beim Herausfahren mehrmals ansetzen. III. Rechtliche Würdigung