209 Z. 2 f.). Diese Schadensbeschreibung stimmt mit der Begutachtung durch die Polizei anlässlich der Erstattung der Strafanzeige am 5. Dezember 2018, «vorne rechts Lackschäden an der Stossstange» (Berichtsrapport vom 6. Dezember 2018; pag. 18), überein. Ebenfalls zeigt das eingereichte Bildmaterial Lackschäden in Form von länglichen Kratzern. Die schwarze Farbe ist an den entsprechenden Stellen vollständig entfernt, das silbrige Metall darunter ist ersichtlich (pag. 91 ff.). Dass die Schadensbeschreibungen mit der Kollisionsschilderung sowie mit dem eingereichten Bildmaterial gut übereinstimmen, ist nach Ansicht der Kammer augenfällig.