Dabei führte sie hierzu neben weiteren, diesen Umstand erklärenden Möglichkeiten − mit Verweis auf die Ausführungen des Polizisten G.________ (vgl. pag. 89, Nr. 2.9 ff.) – aus, dass bei stark reduzierter Geschwindigkeit der Fahrer eines Fahrzeuges, welches im Vergleich zum kollidierenden Auto einen höheren Stabilitätsgrad der Karosserie aufweise, nicht zwingend den Zusammenstoss bemerken müsse und dass aufgrund des höheren Stabilitätsgrades auch erklärbar sei, dass der P.________ (Fahrzeug) trotz Kollision keinen Schaden aufweise (vgl. S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 774 f.).