17 hegekommen, weil es relativ eng war. Man ist nicht in einem Stück herausgekommen, sondern man musste mehrmals ansetzen» (pag. 203 Z. 43 f.). J.________ hat überdies auch zugestanden, beim damaligen Ausparkieren ein akustisches Warnsignal wahrgenommen zu haben (pag. 199 Z. 37 ff.). Die Vorinstanz erwog im Weiteren, die Aussagen des Beschuldigten sowie seiner Ehefrau und seiner Tochter, sie hätten weder eine Kollision bemerkt noch einen Schaden am P.________ (Fahrzeug) festgestellt, seien glaubhaft.