15 gehört» (pag. 207 Z. 37) sowie auf entsprechende Nachfrage: «Richtig aufmerksam wurde ich erst aufgrund des Geräusches» (pag. 207 Z. 43). Und weiter: «Jedoch sind wir in die Richtung des P.________(Fahrzeug) gelaufen und sahen auch, wie er rückwärts fuhr» (pag. 207 Z. 43 f.). Für die Kammer ist demnach in den präzisierenden Aussagen von H.________ betreffend seine Beobachtung der Kollision anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung kein Widerspruch zu seinen anfänglichen Aussagen ersichtlich. Auch ist der Vorinstanz zuzustimmen, wenn sie ausführt, in den Aussagen des Zeugen H._____