Überdies stimmen die Angaben des Zeugen H.________ betreffend die Parksituation des P.________(Fahrzeug) des Beschuldigten mit den Angaben der Tochter und der Ehefrau des Beschuldigten überein (S. 16 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 771). 11.3 Würdigung der Aussagen der Verfahrensbeteiligten Der Zeuge H.________ hat das Kerngeschehen – auf dem Nachhauseweg von einem O.________rennen habe er mit seiner Freundin, I.________, auf dem Parkplatz der O.________bahn in C.________ einen P.________ (Fahrzeug) gesehen, der rückwärts aus dem Parkfeld gefahren sei, dann hätten sie es krachen hören. Sie hätten dem P._____