14 Mit Verweis auf den Untersuchungsgrundsatz von Art. 6 StPO und dazugehöriger Literatur bringt die Verteidigung vor, es sei unbestreitbar, dass bei einer Kollision wie vorliegend die Spurenanalyse an den Fahrzeugen zu den anerkannten Regeln der strafprozessualen Kunst gehöre; durch eine solche könne in der Regel sofort und klar festgestellt werden, ob eine Kollision zwischen zwei Fahrzeugen stattgefunden habe oder nicht. Die Polizei habe bereits bei der Strafanzeige von F.____