___ und H.________ zu denken, sondern auch an die Möglichkeit, dass der R.________ (Fahrzeug) vorbeschädigt gewesen sei und F.________, der dies gewusst habe, den (vermutlichen) Irrtum von H.________ als Anlass genommen habe, den Schaden dem Beschuldigten anzulasten und die kaum erklärbare verstrichene Zeit zwischen dem angeblichen Vorfall (3. November 2018), der Schadensmeldung an den Arbeitgeber (19. November 2018) und der Strafanzeige (5. Dezember 2018) für ein Abwägen sowie für allfällige Rückversicherungen bei H.________ und allenfalls auch beim Arbeitgeber genutzt habe.