13 10.4.5 Verzögerte Strafanzeige (S. 16 f. der Berufungsbegründung; pag. 843 f.) Die Erklärungen des Geschädigten – er habe die Strafanzeige wegen des Militärdienstes verzögert eingereicht – sowie auch jene des Polizisten G.________ – der Geschädigte habe den Vorfall wohl vorerst geschäftsintern abgeklärt, bevor er zur Polizei gegangen sei − erachtet die Verteidigung weiterhin als nicht plausibel und seien in starke Zweifel zu ziehen.