Übereinstimmend hätten alle drei Familienmitglieder N.________ ausgesagt, keine Kollision bemerkt zu haben. Ob eine solche durch den Pfeifton übertönt worden sei – wie die Vorinstanz annehme −, sei zumindest in Frage zu stellen. Aufgrund des von H.________ und I.________ geschilderten lauten Geräusches (sowie den auf Fotos festgehaltenen Schäden am R.________ (Fahrzeug)) hätte es einen für die Insassen deutlich wahrnehmbaren, zumindest leichten «Ruck» gegeben haben müssen.