Die Fahrzeugteile eines P.________(Fahrzeug) – insbesondere nicht die hintere Stossstange − seien weder aus Stein, Beton, Stahl oder dergleichen. Es sei rein physikalisch ausgeschlossen, dass bei einer Kollision der vorliegenden Art – zumal einerseits H.________ und I.________ ein lautes Chrosen gehört haben wollten (Aussage H.________: «Es hat einen rechten Krach gegeben») und zumal am R.________ (Fahrzeug) gemäss den Fotos deutliche Kratzspuren ersichtlich seien – am P.________ (Fahrzeug) keinerlei Schaden entstanden wäre. Übereinstimmend hätten alle drei Familienmitglieder N.____