und der durchgehende Pfeifton erst ganz kurz − entgegen der Feststellung der Vorinstanz, wonach bereits bei einem relativ grossen Abstand ein durchgehendes Warnsignal ertöne − vor einer Kollision ertöne. Die Vorinstanz habe weiter festgestellt, dass ein leichter Zusammenprall bei stark reduzierter Geschwindigkeit dazu führen könne, dass beim P.________ (Fahrzeug) trotz Kollision kein Schaden entstehe. Die Fahrzeugteile eines P.________(Fahrzeug) – insbesondere nicht die hintere Stossstange − seien weder aus Stein, Beton, Stahl oder dergleichen.