Im Unfallaufnahmeprotokoll (pag. 6), im Berichtsrapport vom 6. Dezember 2018 (pag. 18) und ebenso im Berichtsrapport vom 29. November 2019 (pag. unbekannt, S. 1) sei aber die Farbe «schwarz» vermerkt. Auch gemäss den Fotos zum vorgenannten Berichtsrapport dürfte es sich um ein schwarzes Fahrzeug handeln. F.________ habe demnach einen schwarzen R.________ (Fahrzeug) als beschädigt gemeldet. Auf dem Screenshot zum Berichtsrapport vom 29. November 2019 (pag. unbekannt) sei dann wiederum ein weisses Fahrzeug abgebildet. Zudem sei anzumerken, dass im Versicherungsformular zum Berichtsrapport vom 29. November 2019 (pag. unbekannt) von F.