10.1.5 Rüge bezüglich der Aussagen des Zeugen H.________ betreffend die Farbe des beschädigten Fahrzeuges (S. 6 der Berufungsbegründung; pag. 833) Gemäss der Verteidigung stelle sich die Frage, ob bei der O.________rennbahn ein weisser oder ein schwarzer R.________ (Fahrzeug) parkiert gewesen sei. Soweit aus den Akten ersichtlich, sei am Tag des Vorfalls die Farbe des R.________ (Fahrzeug) nicht thematisiert worden. H.________ habe vor der Vorinstanz behauptet (Einvernahme S. 15 Z. 37/38), beim beschädigten Fahrzeug habe es sich um einen hellen R.________ (Fahrzeug), weiss oder silber, gehandelt. Im Unfallaufnahmeprotokoll (pag.