832) Der Vorinstanz könne auch nicht gefolgt werden, wenn sie H.________ – da dieser ehemaliger O.________rennfahrer und Berufschauffeur sei – erhöhte Fachkenntnisse mit Automobilien seinerseits zubillige und sie deshalb eine Falschinterpretation des Geräusches als eher unwahrscheinlich abtue. Erhöhte Fachkenntnisse könnten allenfalls einem Mitarbeiter einer Autoreparaturwerkstätte zugebilligt werden, selbst dies würde aber eine Fehlinterpretation eines Geräusches keineswegs unwahrscheinlich machen. 10.1.5 Rüge bezüglich der Aussagen des Zeugen H.__