__ (Fahrzeug) touchiert habe. Genauso fehle, ohne diesbezügliche kriminaltechnische Abklärungen, jeglicher Beweis dafür, dass aufgrund der Bauart der Fahrzeuge eine solche Beschädigung − Schaden am R.________ (Fahrzeug) und keine Beschädigung des P.________(Fahrzeug) – fahrzeugtechnisch überhaupt möglich bzw. vereinbar