7 Zeuge nicht gesehen, ob die beiden Fahrzeuge nur sehr eng beieinandergestanden oder effektiv kollidiert seien; er schliesse lediglich vom «Chrosen hören» auf eine Kollision. Dieser Sachverhalt sei auch objektivierbar, wenn die Kollision – wovon die Vorinstanz ausgehe – ab 18:30 Uhr stattgefunden habe.