10.1 Vorbringen zur vorinstanzlichen Würdigung der Aussagen von H.________ 10.1.1 Bestreitung der Kollisionsbeobachtung (S. 3 f. der Berufungsbegründung; pag. 830 f.) Zunächst bestreitet die Verteidigung namens des Beschuldigten die Beobachtung der Kollision durch den Zeugen H.________ und würdigt dessen Aussagen zusammengefasst wie folgt: Entgegen seinen Aussagen anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 21. Januar 2019, dem Telefonat mit dem Polizisten G.__