10. Vorbringen des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ äusserte sich namens des Beschuldigten im Rahmen seiner Berufungsbegründung (pag. 828 ff.) insbesondere zur vorinstanzlichen Beweiswürdigung und wies – wie bereits vor der Vorinstanz – auf verschiedene Ungereimtheiten hin, welche geeignet sein sollen, den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt in Zweifel zu ziehen. Ergänzend zu den Erwägungen der Vorinstanz geht die Kammer auf die für die Beurteilung wesentlichen Vorbringen im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung (E. II.11 unten) ein. 10.1 Vorbringen zur vorinstanzlichen Würdigung der Aussagen von H._