_ abgestellt werden. Dessen Schilderung der Tatumstände stimme mit den objektiven Beweismitteln überein und werde auch von weiteren Beteiligten (insbesondere der Zeugin I.________) gestützt. Alle aufgeworfenen Ungereimtheiten seien nachvollziehbar erklärt, durch Beweismittel widerlegt und beseitigt worden. Soweit vom Beschuldigten, dessen Ehefrau und Tochter dargelegt werde, keine Kollision bemerkt zu haben, seien auch diese Aussagen glaubhaft.