der Berichtsrapport vom 29. November 2019 (pag. 85 ff.) und dessen Beilagen: Schadenfotos, Screenshot der Google Maps Applikation; das Formular «Schadenanzeige KFZ» inkl. Schadenfotos an Q.________ Schweiz (pag. 94 ff.); schliesslich liegt der Kammer eine Videoaufnahme inkl. Standbild (auf USB-Stick; pag. 131) vor. In subjektiver Hinsicht wurden nebst dem Beschuldigten (anlässlich zweier Telefongespräche mit dem Polizisten G.________ von der Kantonspolizei Bern [pag. 18 f. und pag. 86] sowie der rechtshilfeweise vorgenommenen Einvernahme durch die Kantonspolizei St. Gallen vom 18. März 2019 [pag.