194, Z. 25 ff.). Unbestritten ist überdies, dass er um ca. 18:30 Uhr am Steuer seines schwarzen P.________ (Fahrzeug), gemeinsam mit seiner Tochter und seiner Ehefrau vom Parkplatz bei der O.________bahn den Nachhauseweg angetreten hat (pag. 194 f., Z. 40 ff.).