Die Verfahrensleitung ordnete mit Verfügung vom 29. März 2021 gestützt auf Art. 406 StPO die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an und setzte dem Beschuldigten Frist zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung (pag. 822 f.). Mit Eingabe vom 6. April 2021 begründete der Beschuldigte seine Berufung (pag. 827 ff.). Rechtsanwalt B.________ 2 als Verteidiger des Beschuldigten reichte gleichentags seine Kostennote ein (pag. 849 f.).