2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 28. Oktober 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 246). Die schriftliche Urteilsbegründung vom 1. März 2021 (pag. 756 ff.) wurde den Parteien mit Verfügung vom 3. März 2021 (pag. 801 f.) zugestellt. Mit ebenfalls form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 22. März 2021 beschränkte Rechtsanwalt B.________ die Berufung auf die Schuldsprüche gemäss Ziff. II.1. und II.2. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs. Angefochten wurden weiter die Strafzumessung gemäss Ziff.