239 f.). Die Vorinstanz erklärte den Beschuldigten hingegen schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren und des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall ohne Personenschaden, beides begangen am 3. November 2018 in C.________, D.________. Sie verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tage, sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten insgesamt bestimmt auf CHF 1'250.00 (Ziff.