1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. Oktober 2020 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 3. November 2018 in C.________, D.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte von CHF 4'787.30 an den Beschuldigten sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'250.00 an den Kanton Bern (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 239 f.).