41 Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher B.________ - dem Veterinärdienst des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Dispositiv und Begründung, innert 10 Tagen)