25. Fazit Der Beschuldigte wird mit einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 210.00, ausmachend CHF 10’080.00, bestraft. Die Probezeit wird auf zwei Jahre festgelegt. Zusätzlich wird der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'520.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen beträgt 12 Tage. VI. Kosten und Entschädigung