Dies ergibt nach Berücksichtigung der Schulden ein Vermögen von CHF 621'000.00. Gemäss der Veranlagungsverfügung und Schlussabrechnung vom 7. Juli 2020 verfügten der Beschuldigte und seine Ehefrau per 31. Dezember 2018 abzüglich Schulden über ein Vermögen von CHF 1'112'504.00, wobei aus der Steuererklärung aber nicht hervorgeht, wie die Eigentumsverhältnisse zwischen den Ehepartnern aufgeteilt sind. Auch hier wird deshalb auf die aktuelleren und tieferen Zahlen aus der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse und somit auf eine Vermögenshöhe von CHF 621'000.00 abgestellt, wobei davon ausgegangen wird,