Dabei hat sie das Reinvermögen des Beschuldigten abzüglich Schulden von CHF 1'079'584.00 um CHF 100'000.00 reduziert und davon 10% durch 360 geteilt. Auf diese Weise hat sie einen Zuschlag zum vorläufigen Tagessatz von abgerundet CHF 272.00 errechnet. Diese Erhöhung des Tagessatzes erscheint der Kammer bereits aufgrund der Höhe des aktuellen angenommenen Vermögens zu hoch: Anlässlich der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse gab der Beschuldigte an, über Vermögen von CHF 337'000.00 sowie Liegenschaften im Wert von CHF 694'000.00 zu verfügen. Letztere seien mit Hypothekarschulden von CHF 410'000.00 belastet (pag. 299).