Dies ergibt ein monatliches Einkommen von insgesamt CHF 8'720.00. In der Veranlagungsverfügung und Schlussabrechnung vom 7. Juli 2020 wurde für den Beschuldigten und seine Ehefrau für das Jahr 2018 zwar ein höheres Einkommen ausgewiesen. Da die Zahlen aus der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse aus dem Jahr 2020 stammen und somit aktueller sind, wird jedoch auf diese tieferen Zahlen abgestellt, zumal der Beschuldigte in der Zwischenzeit das Pensionsalter erreicht hat und naheliegend erscheint, dass sich dadurch sein Einkommen im Vergleich zum Jahr 2018 reduziert hat.