Anlässlich der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom 15. April 2020 gab der Beschuldigte an, über ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 6'250.00 zu verfügen, während seine Ehefrau kein eigenes Einkommen erziele. Dazu kämen Pachteinkünfte von monatlich CHF 2'400.00 sowie weitere Einkünfte von CHF 70.00 (pag. 298). Dies ergibt ein monatliches Einkommen von insgesamt CHF 8'720.00. In der Veranlagungsverfügung und Schlussabrechnung vom 7. Juli 2020 wurde für den Beschuldigten und seine Ehefrau für das Jahr 2018 zwar ein höheres Einkommen ausgewiesen.