III.14.8 oben ausgeführt, hat der Beschuldigte das Formular am 2. Juni 2018 ausgefüllt, ohne E.________ erneut zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, nachdem sein Mitarbeiter, der die Untersuchung tags zuvor vorgenommen hatte, zeitlich nicht verfügbar war. Dabei hat er bewusst darauf verzichtet, auf dem Formular offen zu legen, dass zeitnah zum Ausfüllen des Formulars keine tierärztliche Untersuchung stattgefunden hatte, die Angaben zum Gesundheitszustand von E.________ vielmehr vom Vortag stammten und somit nicht mehr aktuell waren.